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INSIDERINFORMATIONEN (AD-HOC MITTEILUNG): Brockhaus Capital Management AG: BCM Tochtergesellschaft Palas gibt Patentanmeldung für ein Messgerät zum sofortigen Nachweis der Partikelanzahl und -größe in ausgeatmeter Luft bekannt

Do., 27 Aug. 2020


Brockhaus Capital Management AG / Schlagwort(e): Patent/Markteinführung
Brockhaus Capital Management AG: BCM Tochtergesellschaft Palas gibt Patentanmeldung für ein Messgerät zum sofortigen Nachweis der Partikelanzahl und -größe in ausgeatmeter Luft bekannt

27.08.2020 / 22:35 CET/CEST
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BCM Tochtergesellschaft Palas gibt Patentanmeldung für ein Messgerät zum sofortigen Nachweis der Partikelanzahl und -größe in ausgeatmeter Luft bekannt

Frankfurt am Main, 27. August 2020. Die Brockhaus Capital Management AG (BKHT, ISIN: DE000A2GSU42, "BCM") teilt mit, dass ihre Tochtergesellschaft Palas GmbH Partikel- und Lasermeßtechnik ("Palas") sie heute darüber informiert hat, dass die Palas heute beim Europäischen Patentamt ein Patent für ein Messgerät zum sofortigen Nachweis der Partikelanzahl und -größe in ausgeatmeter Luft eingereicht hat.

Das von der Palas entwickelte universell einsetzbare Messgerät kann Partikel in der ausgeatmeten Luft mit hochgenauer Größenauflösung unmittelbar identifizieren und könnte so helfen, Virusinfektion bei Menschen, etwa COVID-19, zu erkennen. Dabei dient die Partikelgröße und -anzahl als Indikator für eine potentielle Erkrankung des Getesteten.

Dies könnte insbesondere während der aktuellen COVID-19 Pandemie zu ihrer Eindämmung beitragen. Aufgrund der immensen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der COVID-19 Pandemie rechnet die BCM mit einer großen Nachfrage bezüglich des neuen Messgerätes. Sollte diese Annahme eintreten, wäre damit eine entsprechende positive Auswirkung auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der BCM verbunden.

Die Produktvorstellung ist noch im Laufe des Septembers 2020 geplant. Die Patentanmeldung ist noch nicht offengelegt; eine solche wird generell 18 Monate ab dem Anmeldetag veröffentlicht und erst danach stehen der Anmelderin Rechte aus der Patentanmeldung zu.
 

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